Satzung

Als transparente, unseren Mitgliedern und der gesellschaft verpflichtete Vereinigung legen wir grossen Wert, unsere Ziele, Vorstellungen und Ideen mit Ihnen zu teilen. Hier haben Sie die Möglichkeit in unserer Satzung reinzulesen.

Die folgende Passage bietet Ihnen einen Auszug daraus. Bei weitergehendem Interesse können Sie unsere Satzung im vollständigen Wortlaut hier herunterladen.

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen BAREX (Berliner Arbeitgeber und Existenzgründer) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V."
  2. Sitz des Vereins ist Berlin.
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist
    1. Berliner Unternehmer und Existenzgründer über die Berufsbilder nach dem Berufsbildungsgesetz zu informieren, bei der Schaffung von Berufsausbildungsplätzen zu unterstützen sowie Projekte und Maßnahmen zur Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten durchzuführen oder an diesen zu beteiligen.
    2. durch geeignete Maßnahmen und Bildungsarbeiten Jugendliche auf die Arbeitswelt vorzubereiten und den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen.
    3. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken, insbesondere die Förderung der Verständigung zwischen Deutschen und Mitbürgern anderer Herkunft.
  2. Zur Erreichung des Vereinszwecks
    1. will der Verein Seminare und Konferenzen veranstalten. Dazu will er erforderlichenfalls Personen oder Organisationen aus dem In- oder Ausland als Redner oder Teilnehmer einladen. Bei erforderlichen Situationen will der Verein die Kosten seiner Gäste ganz oder teilweise übernehmen.
    2. publiziert der Verein Informationen an seine Mitglieder und die Allgemeinheit, in Form von Broschüren, Handbüchern, Zeitschriften u.ä. und über den eigenen Internetauftritt. Er führt eigene Veranstaltungen durch, fördert Veranstaltungen Dritter und ergreift alle direkt oder indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen.
    3. führt der Verein Veranstaltungen, Programme, Projekte, Bildungsarbeiten u.ä. durch, fördert dem Vereinszweck dienende Maßnahmen Dritter und ergreift alle direkt oder indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen.
    4. kann der Verein Mitglied von gemeinnützigen Organisationen werden, seinem Zweck entsprechend mit ähnlichen gemeinnützigen Vereinen sich gegenseitig unterstützen und in Verbindung zueinander stehen sowie ordentliches Mitglied oder nur Mitglied von gemeinnützigen Verbänden werden. Der Verein kann auch an deren Projekten teilnehmen, von Ihnen Spenden erhalten oder ihnen zur Erfüllung der Vereinszwecke selber Hilfe zukommen lassen
    5. kann der Verein mit anderen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die gemeinnützige Institutionen im Sinne der Abgabenordnung sein sollen.

§3 Gemeinnützigkeit

  1. ...
  2. ...

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